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Die Unterweisung über PSAgA ist vor dem Erstgebrauch gesetzlich vorgeschrieben. Ebenso muss diese Unterweisung, laut DGUV-Regel 112-198, innerhalb von einem Jahr mindestens einmal wiederholt werden. Die Wiederholungs-Unterweisung dient zum Auffrischen der Kenntnisse und zur Vermittlung der neusten Wissensstände sowie Techniken zum Tragen und Nutzung der PSAgA.

  • Voraussetzung: bereits erworbenes PSAgA-Zertifikat mit nötiger Zulassungsverlängerung
  • Wiederholung der PSAgA-Techniken inkl. Grundlagen
  • Vermittlung neuester Kenntnisse in Anwendung, Ausrüstung sowie Änderungen bezüglich Normen-/Regelwerken (DGUV, ArbSchG)
  • Information über Materialrückrufe, Erkenntnisse aus etwaigen Zwischenfällen bei Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen
  • (Grundlagen-)Training zum Erhalt der Fähigkeiten
  • Unfallsimulation mit Rettung (mit Dummy) + Notfallmanagement

Unterweisungsschwerpunkte erfolgen auf Anfrage (z.B. Steildachübung etc.)

Preise und Termine auf Anfrage

Mindestteilnehmeranzahl 6 Personen