Die Unterweisung über PSAgA ist vor dem Erstgebrauch gesetzlich vorgeschrieben. Ebenso muss diese Unterweisung, laut DGUV-Regel 112-198, innerhalb von einem Jahr mindestens einmal wiederholt werden. Die Wiederholungs-Unterweisung dient zum Auffrischen der Kenntnisse und zur Vermittlung der neusten Wissensstände sowie Techniken zum Tragen und Nutzung der PSAgA.
- Voraussetzung: bereits erworbenes PSAgA-Zertifikat mit nötiger Zulassungsverlängerung
- Wiederholung der PSAgA-Techniken inkl. Grundlagen
- Vermittlung neuester Kenntnisse in Anwendung, Ausrüstung sowie Änderungen bezüglich Normen-/Regelwerken (DGUV, ArbSchG)
- Information über Materialrückrufe, Erkenntnisse aus etwaigen Zwischenfällen bei Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen
- (Grundlagen-)Training zum Erhalt der Fähigkeiten
- Unfallsimulation mit Rettung (mit Dummy) + Notfallmanagement
Unterweisungsschwerpunkte erfolgen auf Anfrage (z.B. Steildachübung etc.)
Preise und Termine auf Anfrage
Mindestteilnehmeranzahl 6 Personen