Die Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz muss mindestens einmal pro Jahr durch eine PSA-Prüfung, nach DGUV Regel 312-906, von einer sachkundigen Person durchgeführt werden. Dabei wird die eingesendete PSAgA kontrolliert und die Prüfung dokumentiert.
Wir übernehmen die Kontrolle Ihrer Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz und untersuchen in einem ausführlichen Prüfprozess Ihr Equipment. Dabei testen wir sämtliche Bestandteile der Ausrüstung auf Funktionsfähigkeit und Qualität.
Wer der gesetzlichen Verpflichtung das Equipment mindestens einmal jährlich zu überprüfen nicht folgt, riskiert gegebenenfalls schwere Unfälle oder Verletzungen – zudem können Geschäftsführer*innen und leitende Mitarbeiter daher haft- und strafrechtlich verantwortlich gemacht werden.
Preise und Termin auf Anfrage