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AGB – Schulungen

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Buchung und Teilnahme sämtlicher Bildungs- und Schulungsangebote der SECURANTA Deutschland GmbH.

Anmeldung, Vertragsschluss & Vertragslaufzeit:

Die Kursbuchung bzw. Anmeldung von einem oder mehreren Kursteilnehmern ist nur über das Online-Buchungsportal auf unserer Homepage oder über das Handelshaus möglich. Mit der Anmeldung nimmt der Teilnehmer das Kursangebot verbindlich an. Bei Verfügbarkeit eines Kursplatzes, entsteht zum Zeitpunkt der Anmeldung der Vertrag. Nach einer erfolgreichen Kursanmeldung erhält der Teilnehmer eine Bestätigungsemail an die angegebene E-Mail-Adresse, welche eine Bestätigungserklärung mit den wesentlichen Inhalten der Kursanmeldung beinhaltet. Diese muss unbedingt auf Richtigkeit überprüft werden; Falschangaben sind dem Anbieter, der SECURATNA Deutschland GmbH, unmittelbar mitzuteilen. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht generell nicht.

Bei der Registrierung im Buchungsportal ist der Anmelder/Teilnehmer zu wahrheitsgemäßen Angaben verpflichtet. Sollte der Wahrheitspflicht nicht nachgekommen werden, kann der Nutzungs-Account gesperrt werden; zudem gilt Eigenverantwortung bei der E-Mail-Angabe.

Sofern sich bei einem Teilnehmer Daten, insbesondere Anschrift oder Mailadresse, ändern, so gilt die Pflicht, diese Änderungen dem Anbieter mitzuteilen – soweit die Abwicklung des Kurses durch diese Änderungen betroffen ist. Insbesondere gehören hierzu Kontaktadressen, welche für die Zusendung der Kursbestätigung und Erstellung der Teilnehmerunterlagen relevant sind.

Das Vertragsverhältnis wird mit dem letzten Tag der gewählten Bildungsmaßnahme bzw. der Teilnahme an der Prüfung beendet. Ausstehende Zahlungsverpflichtungen auf der Teilnehmerseite, die sich aus den Bildungsangeboten, sowie der Beschreibung in diesen AGBs ergeben, bleiben auch nach dem Vertragsende solange bestehen, bis diese vollständig erbracht sind.

Die SECURANTA Deutschland GmbH verpflichtet sich, dem Teilnehmer auf Wunsch auch bei nicht bestandener Prüfung eine Bescheinigung über die Teilnahme anzustellen. Dafür wird vorausgesetzt, dass in jedem Fall die Vertragspflichten auf Teilnehmerseite erfüllt werden. Diese Bestätigung kann auch durch Dritte erfolgen.

Widerrufsrecht:

Teilnehmende haben das Recht, ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Bereits gezahlte Gebühren werden in diesem Fall von der SECURANTA Deutschland GmbH zurückerstattet.

Erfolgt der Widerruf 14 bis 7 Werktage* vor Kursbeginn, so berechnen wir 50% der gesamten Kursgebühren als Stornokosten. Bei einer Absage von 7 bis 3 Werktagen* vor Kursbeginn berechnen wir 85% der gesamten Kursgebühr als Stornokosten. Bei einer Absage von weniger als 3 Werktagen* vor Kursbeginn wird die gesamte Kursgebühr in Rechnung gestellt; hierbei entfallen jegliche Stornokosten.

* Werktage: Montag bis Freitag

Widerrufsrecht Stornokosten
Bis 14 Tage nach Vertragserklärung Volle Rückerstattung aller Kosten
14 bis 7 Tage vor Kursbeginn 50% der gesamten Kursgebühr
7 bis 3 Tage vor Kursbeginn 85% der gesamten Kursgebühr
Weniger als 3 Tage vor Kursbeginn Gesamte Kursgebühr

 

Dies Regelung gilt ausnahmslos für alle von uns angebotenen Kurse. Die Zahlung der Kursgebühren ist jeweils für den Zeitraum des gebuchten Kurses gültig. Die bereits gezahlte Kursgebühr kann bei Absage durch den Teilnehmer nicht mit einem Kurs zu einem späteren Zeitpunkt verrechnet werden.

Wird anstatt der eigenen Teilnahme ein*e Ersatzteilnehmer*in genannt, so unterliegt dies der vorherigen Zustimmung der SECURANTA Deutschland GmbH und ist verpflichtend zu melden.

Der Widerruf ist in schriftlich (z.B. Brief, E-Mail) zu richten an:

SECURANTA Deutschland GmbH
Flurstraße 38
85402 Kranzberg

E-Mail: info@securanta.de
t.weicker@securanta.de

Die Frist zum Widerruf beginnt mit der Zusendung der Buchungsbestätigung (Vertragsschluss) seitens der SECURANTA Deutschland GmbH und der Erfüllung unserer Informationspflicht gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB. Zur Einhaltung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung (Poststempel, Datum der E-Mail) des Widerrufes. Der Zeitraum zum Widerrufen der Vertragserklärungen beinhaltet grundsätzlich auch Samstage, Sonn- und Feiertage. Ein mündlicher Widerruf, z.B. durch einen Telefonanruf, ist nicht zulässig.

Kosten:

Die Kosten sind nach Art des gewählten Bildungsangebotes ausgerichtet und können telefonisch erfragt oder den jeweiligen Kurzbeschreibungen im Internet entnommen werden. Die Kosten enthalten: Lehrgangsgebühren, Schulungsunterlagen, Prüfungsgebühren sowie bei einer bestandenen Prüfung ein entsprechender Nachweis in Form eines Zertifikates (oder Ausweises). Extra Kosten für z.B. Ersatzzertifikate (oder -ausweise) oder auch falschen Angaben (inkl. Schreibfehlern) bei der Anmeldung sind von der teilnehmenden Person selbst zu tragen. Eine komplette Leihausrüstung für die jeweilige Kursdauer kann kostenpflichtig bei der SECURANTA Deutschland GmbH geliehen werden. Dies muss bereits bei der Anmeldung vermerkt werden. Die Kosten einer Leihausrüstung ist je nach Art des Bildungsangebotes unterschiedlich; die Kosten einer Leihausrüstung werden zusätzlich zu den vorliegenden Kursgebühren erhoben.

Zahlungsbedingungen:

Die Zahlung der Kursgebühren erfolgt nach Rechnungslegung, durch die SECURANTA Deutschland GmbH, vor Beginn der Ausbildung. Die Kursgebühr muss bis spätestens 14 Tage vor Kursbeginn auf unserem Konto verbucht sein. Bei kurzfristigen Anmeldungen (weniger als 14 Tage vor Kursbeginn) kann mit der SECURANTA Deutschland GmbH ein entsprechendes anderes Zahlungsziel vereinbart werden, verpflichtend jedoch bleibt die Zahlung vor Kursbeginn. Die SECURANTA Deutschland GmbH behält sich vor, Teilnehmer, welche die Kursgebühr nicht oder nicht vollständig vor Kursbeginn überwiesen haben, von der Teilnahme am Kurs auszuschließen. Bereits getätigte Teilzahlungen werden nicht zurückerstattet. Eine Ratenzahlung ist grundsätzlich nicht möglich.

Teilnehmer welche als Maßnahme der beruflichen Aus- und Weiterbildung gefördert werden, müssen dem entsprechenden Zuwendungsgeber (z.B. Jobcenter/Agentur für Arbeit) bis spätestens 7 Tage vor Beginn der Ausbildung sämtliche erforderlichen Unterlagen (z.B. Bildungsgutschein) übergeben. Der Bildungsgutschein muss der SECURANTA Deutschland GmbH mindestens 14 Tage vor Kursbeginn zum Ausfüllen vorgelegt werden. Die Teilnahmegebühren werden anhand des vorgelegten Bildungsgutscheines direkt mit der zuständigen Stelle (Zuwendungsgeber) verrechnet.

Teilnahmevoraussetzungen:

Die Erfüllung bzw. Erbringung sämtlicher Teilnahmevoraussetzungen für das entsprechende Bildungsangebot müssen von den teilnehmenden Personen selbst erbracht werden. Die Voraussetzungen sind nach der Art des gewählten Bildungsangebotes anhängig und können telefonisch in unserem Büro in Kranzberg erfragt werden; oder den jeweiligen Kursbeschreibungen im Internet entnommen werden.

Sollten spätestens bei Kursbeginn die geeigneten Nachweise nicht vorliegen, so ist eine Teilnahme nicht möglich. In diesem Fall ist die SECURANTA Deutschland GmbH berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Ein Anspruch auf Erstattung oder Verrechnung der Kurskosten besteht dabei grundsätzlich nicht. Die Kosten sind in voller Höhe zu entrichten.

Inhalt und Dauer:

Die Ausbildungsinhalte entsprechen den, zu Lehrgangbeginn gültigen, Beschreibung und Angebotes. Die wesentlichen Inhalte sowie Dauer richten sich nach der Art des gewählten Kurses und können telefonisch erfragt oder den jeweiligen Kursbeschreibungen im Buchungsportal im Internet entnommen werden.

Rechte und Pflichten:

Das vorranginge und maßgebliche Ziel der SECURANTA Deutschland GmbH ist das Erreichen des Ausbildungsteils der teilnehmenden Personen, unter Berücksichtigung sicherheitsrelevanter Aspekte und den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen.

Teilnehmer verpflichten sich, die Ihnen zur Verfügung gestellten Unterrichtsräume, Inventar, Lernmittel, Lehrmaterialien etc. pfleglich zu behandeln und den Anweisungen der Trainer und Ausbilder der SECURANTA Deutschland GmbH Folge zu leisten. Die Betriebsanweisung und Hausordnung der SECURANTA Deutschland GmbH ist eine verbindliche Vorgabe.

Aufgrund der Kürze der einzelnen Maßnahmen verpflichtet sich der Teilnehmer am Unterricht teilzunehmen. Sollte das Lehrgangsziel aufgrund von Fehlzeiten in Gefahr sein, wird der zuständige Schulungsleiter der SECURANTA Deutschland GmbH zu einem Beratungsgespräch mit dem Teilnehmer und gegebenenfalls dem verantwortlichen Zuwendungsgeber bzw. dem Arbeitgeber einladen. In diesem Gespräch sollen die Möglichkeiten erörtert werden, die zu einem erfolgreichen Abschluss der Maßnahme seitens des Teilnehmers führen können. Unentschuldigte Fehlzeiten können, je nach Ausmaß, zu einem sofortigen Ausschluss des Teilnehmers von Bildungsmaßnahmen führen. Die Entscheidung darüber fällt der verantwortliche Trainer/Ausbilder in Absprache mit dem Schulungsleiter der SECURANTA Deutschland GmbH. Bei Teilnehmern, bei denen die Bildungsmaßnahme durch einen Zuwendungsgeber gefördert wird, wird die zuständige Stelle über den vorliegenden Sachverhalt informiert. Bei dem Ausschluss von Teilnehmern wegen Fehlzeiten (entschuldigt oder unentschuldigt) oder bei Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung oder Anweisungen der Ausbilder erfolgt keine Rückerstattung der Kursgebühren und die Teilnehmer haben keinen Anspruch auf eine Teilnahmebestätigung oder eine Teilnahme an einem Kurs zu einem späteren Zeitpunkt. Der jeweilige Kurs wird mir einer Prüfung bzw. Zertifizierung abgeschlossen. Für den erfolgreichen Abschluss wird vom Anbieter keine Garantie übernommen. Sollte der Kursteilnehmer die angebotene Prüfung nicht bestehen, wird kein Zertifikat ausgestellt. Eine kostenpflichtige Nachprüfung kann beim Anbieter absolviert werden. Bei nicht bestandener Prüfung besteht keinerlei Anspruch auf Rückerstattung der Lehrgangs- und Prüfungskosten. Die Kursinhalte, die Kurstitel und die Kursunterlagen, insbesondere Skripte und Präsentationen dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung vervielfältigt oder für die Abhaltung von Veranstaltungen verwendet werden.

Foto- oder Filmaufnahmen und deren Veröffentlichung in Printmedien, im Internet (inkl. sozialer Netzwerke wie z. B. Facebook etc.) bedürfen grundsätzlich der Genehmigung der SECURANTA Deutschland GmbH und den darauf abgebildeten/aufgenommenen Personen. Dies gilt gleichermaßen für Foto- oder Filmaufnahmen welche Auf- oder einbauten jedweder Art in unseren Schulungsstätten zeigen. Sollten entgegen dieser Vereinbarung Aufnahmen gemacht werden, so geht das Bild- oder Tonmaterial, gegen Erstattung der Materialkosten, in unseren Besitz über. Sämtliche Rechte an Bild- und Tonmaterial liegen bei der SECURANTA Deutschland GmbH. Die SECURANTA Deutschland GmbH behält sich grundsätzlich rechtliche Schritte vor.

Absage von Bildungsmaßnahmen:

Die SECURANTA Deutschland GmbH kann Bildungsmaßnahmen aus wichtigem Grund absagen. Zu den wichtigen Gründen zählen vor allem zu geringer Teilnehmerzahl, Ausfall von Dozenten oder höhere Gewalt. Für eventuelle Schäden, die aus der Absage von Bildungsmaßnahmen entstehen, kann keine Haftung übernommen werden.

Die SECURANTA Deutschland GmbH wird bei Absage alternative Termine benennen. Bereits gezahlte Kursgebühren werden nicht zurückerstattet können aber mit einem Kurs an einem alternativ benannten Datum verrechnet werden.

Kündigung:

Die SECURANTA Deutschland GmbH behält sich das Recht vor, bei wiederholten oder grob fahrlässigen Verhalten des Teilnehmers gegen Weisungen oder Anordnungen der Trainer oder Ausbilder den Vertrag zu kündigen. Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund erfolgt keinerlei Erstattung der Kurskosten. Sollten der SECURANTA Deutschland GmbH durch eine Kündigung Nachtteile entstehen, die den reibungslosen Ablauf des Kurses beeinträchtigen, so werden etwaige Rechtsansprüche, auch von anderen Teilnehmern des Kurses, gegenüber dem gekündigten Teilnehmer geltend gemacht. Bei Teilnehmern, bei denen die Bildungsmaßnahme durch einen Zuwendungsgeber gefördert wird, wird die zuständige Stelle über etwaiges Fehlverhalten unmittelbar informiert.

Haftung:

Wir haften nicht für eventuelle Schäden oder Rechtsfolgen, die aufgrund der Teilnahme oder Nichtteilnahme an unseren Bildungsmaßnahmen eintreten. Dieser Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der SECURANTA Deutschland GmbH, sofern der Teilnehmer Ansprüche gegen diese geltend macht. Die SECURANTA Deutschland GmbH haftet nicht für Verlust, Beschädigungen oder Diebstahl von Gegenständen jeglicher Art.
Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

Datenschutz

Personenbezogene Daten, die zur Durchführung der Maßnahme und zum Ausstellen der Ausweise und Zertifikate benötigt werden, werden gespeichert und im Rahmen des Vertragsverhältnisses verarbeitet. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, außer wenn es sich um Dienstleistungspartner handelt (z. B. Fachverband für Seilunterstütze Arbeitstechniken, FISAT e. V.), welche die persönlichen Daten des Teilnehmers zur Vertragsabwicklung im Rahmen der Teilnahme an Prüfungen benötigen. Die SECURANTA Deutschland GmbH behält sich vor, den Teilnehmer nach Beendigung der Maßnahme durch einen sogenannten „E-Mail-Newsletter“ in regelmäßigen Abständen Informationen zukommen zu lassen. Diese Informationen enthalten z. B. sicherheitsrelevante Informationen von Herstellern, Fachverbänden oder der Berufsgenossenschaft, Stellenangebote, Kurstermine und Erinnerungen zu anstehenden Wiederholungsunterweisungen.
Der Teilnehmer kann diesen „E-Mail-Newsletter“ jederzeit ohne Angabe von Gründen abbestellen.

 

Gerichtsstand

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Kaufleute ist München.