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Eine Unterweisung zur Benutzung und Anwendung von PSAgA ist vor jedem Erstgebrauch sowie mindestens einmal jährlich laut der DGUV-Regel 112-198 vorgeschrieben. Arbeitgebende stehen hierbei in der Pflicht, ihre Mitarbeiter regelkonform unterweisen zu lassen.

Schulungsinhalte

Theorie

  • Gesetzliche Grundlagen und Vorschriften des Arbeitsschutzes
  • Einfache Sturzphysik
  • Gefahren durch Falschanwendung
  • Leistungsspektrum von PSAgA
  • Materialkunde
  • Lagerung und Pflege
  • Erste Hilfe Grundlagen

Praxis

  • Ausrüstungs-Check vor dem Gebrauch
  • Korrektes Anlegen und Benutzen von Auffanggurten
  • Benutzung von PSAgA je nach Anwendungsbereich
  • Demonstration eines Absturzes und Rettungsvarianten

Unterweisungsschwerpunkte erfolgen auf Anfrage (z.B. Steildachübung etc.)

Preise und Termine auf Anfrage

Mindestteilnehmeranzahl 6 Personen