Eine Unterweisung zur Benutzung und Anwendung von PSAgA ist vor jedem Erstgebrauch sowie mindestens einmal jährlich laut der DGUV-Regel 112-198 vorgeschrieben. Arbeitgebende stehen hierbei in der Pflicht, ihre Mitarbeiter regelkonform unterweisen zu lassen.
Schulungsinhalte
Theorie
- Gesetzliche Grundlagen und Vorschriften des Arbeitsschutzes
- Einfache Sturzphysik
- Gefahren durch Falschanwendung
- Leistungsspektrum von PSAgA
- Materialkunde
- Lagerung und Pflege
- Erste Hilfe Grundlagen
Praxis
- Ausrüstungs-Check vor dem Gebrauch
- Korrektes Anlegen und Benutzen von Auffanggurten
- Benutzung von PSAgA je nach Anwendungsbereich
- Demonstration eines Absturzes und Rettungsvarianten
Unterweisungsschwerpunkte erfolgen auf Anfrage (z.B. Steildachübung etc.)
Preise und Termine auf Anfrage
Mindestteilnehmeranzahl 6 Personen