Bei Rettungsverfahren ist darauf zu achten, dass die rettenden Personen gegen Absturz gesichert sind und damit die persönliche Gefährdung eines Unfalls oder Absturzes ausgeschlossen wird. Die Anzahl der benötigten Retter*innen und Anforderungen an die örtlichen Gegebenheiten ergibt sich aus der jeweiligen Unfallsituation und kann von geschulten Personen eingeschätzt werden.
Bei Rettungsverfahren unterscheidet man zwischen der passiven und aktiven Rettung bzw. der Evakuierung und Selbstrettung.
Bei den Schulungen zur Rettung aus Höhen und Tiefen lernen die Teilnehmenden Rettungsmethoden kennen, die mit besonders unterwiesenem Personal und Geräten/Ausrüstungen durchgeführt werden können.
Praktische Übungen mit PSAgA bzw. Rettungsausrüstungen bringen hohe Gefahren mit sich. Deshalb müssen Personen über besondere Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Es ist sehr wichtig, dass Ausbildende über das gesamte Wissen zur PSAgA verfügen und immer auf dem neusten Erkenntnis-Stand über PSAgA sind. In dieser Schulung erlernen Sie die gesamte Bandbreite der PSAgA mit neusten Techniken und Erkenntnissen.
Anforderungen für die Schulung:
- Volljährigkeit
- Theoretische und praktische Vorkenntnisse und Fähigkeiten
- Geistig-charakterliche und körperliche Eignung
Einfache Rettung aus Höhen und Tiefen
Rettung aus Schächten, Behältern, Silos und engen Räumen
- Abstimmung des Rettungsverfahren auf die örtlichen Rahmenbedingungen
- Einschätzen der benötigten Personen zur Rettung
- Benutzung der Persönlichen Schutzausrüstung zum Retten: Anschlageinrichtngen, Rettungsgerät und -ausrüstung
- Sichtprüfung vor dem Benutzen der PSAgA und vor dem Betreten der Unfallstelle
- Gemäß DGUV-Regel 112-199
Schulungsinhalte
- Gefährdungsbeurteilung
- Rechtsgrundlagen
- Benutzung der Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz, Unfallschutz
- Bestandteile der Rettungsausrüstung und -geräten
- Verschiedene Rettungsmethoden: Sicherungstechniken, Gerätekunde, Auf-/Abseiltechniken
- Praktische Hängeversuche
Spezielle Rettung aus Höhen und Tiefen
Rettung aus einer Steigschutzeinrichtung
Rettung einer frei hängenden Person
Rettung aus einer Seilschwebebahn
Rettung aus einer Windenergieanlage
- Benötigte PSAgA für Rettung aus einer Steigschutzeinrichtung sowie Einschätzung der benötigten Personen zur Rettung
- Rettungsvorgang und zu beachtende Schritte dabei
- Einschätzen der Unfallsituationen
- Sichtprüfung vor dem Benutzen der PSAgA und vor dem Betreten der Unfallstelle
- Rettung gemäß DGUV-Regel 112-199
Preise und Termine auf Anfrage