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Zur Schulung von Sachkundigen zur Überprüfung und Beurteilung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen gem. dem 2017 veröffentlichten DGUV-Grundsatz 312-906. Sachkundig im Sinne dieses Grundsatzes ist eine Person, die nach DGUV 312-906 qualifiziert wurde und aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichend Kenntnisse auf dem Gebiet der persönlichen Absturzschutzausrüstungen und deren bestimmungsgemäßer Verwendung hat. Sie kennt die generellen Regeln und Vorschriften für PSA, ist im Bilde über die aktuell anerkannten Regeln der Technik und die jeweiligen Normen und ist mit der richtigen Anwendung der Ausrüstungsgegenstände vertraut.

Sachkundige nach DGUV-Grundsatz 312-906 erfüllen ebenfalls die Anforderungen an eine sachkundige Person nach EN 365:2004 auf europäischer Ebene. Die Kenntnis über die richtige Anwendung und den jeweiligen Einsatzbereich der Ausrüstungsgegenstände werden vorausgesetzt. Nicht überprüfen kann der PSA-Sachkundige Produkte, von denen der Hersteller spezielle Prüf- oder Wartungsberechtigungen fordert. Dies ist in den Gebrauchsanweisungen der jeweiligen Produkte festgelegt.

Anforderungen für die Schulung

  • Volljährigkeit
  • Theoretische und praktische Vorkenntnisse und Fähigkeiten
  • Geistig-charakterliche und körperliche Eignung

Die Ausbildung findet in unserem Hauptsitz statt. In Kranzberg verfügen wir über einen Schulungsraum sowie ein perfekt ausgestattetes Trainingszentrum für die unmittelbare praktische Anwendung der erlernten theoretischen Schulungsinhalte.

Theoretische Inhalte

Es werden Grundkenntnisse über Funktionen und Wirkungsweise der Ausrüstungen sowie deren bestimmungsgemäßen Benutzung vermittelt. Auf die Konstruktion ist soweit einzugehen, wie diese Kenntnisse für die Beurteilung des ordnungsgemäßen Zustands erforderlich sind. Die sicherheitstechnischen Belange aus den Regelwerken sind in die einzelnen Schulungsabschnitte/Lehreinheiten zu integrieren.

  • Aufgaben und Verantwortung von Unternehmer/innen bzw. Arbeitgebern, Aufsichtführenden, Beschäftigten bzw. Verwender/innen und Sachkundigen bei der Auswahl, Bereitstellung und Verwendung der persönlichen Arbeitsschutzausrüstung
  • Anerkannte Regeln der Technik (z. B. DIN EN)
  • EU-Konformitätserklärung
  • Produktkennzeichnung
  • Gebrauchsanleitung/Sicherheitsinformationen der Hersteller
  • Systeme, deren bestimmungsgemäße Benutzung sowie Einsatz- und Verwendungsbereiche
  • Materialkunde
  • Mängel und Schäden
  • Kräfte und deren Wirkung (z. B. Fangstoßkräfte, Prüfkräfte), Vektorkräfte (z. B. beim Spannen von Seilen)
  • Aufbewahrung, Pflege, Lebensdauer
  • Eingangskontrolle und Registrierung
  • Organisation der Prüfung und Festlegung von Prüfintervallen
  • Dokumentation der Prüfung
  • Produktwarnungen, Aufrufe zur Überprüfung, Rückrufaktionen
  • Hinweise auf Fachliteratur, Herstellerveröffentlichungen, Internetquellen
  • Nach DGUV 312-906 

Darüber hinaus sind weitere spezifische Inhalte zu berücksichtigen.

Das sind für die PSAgA/RA in Unternehmen:

  • Staatliche Vorschriften
  • DGUV Regelwerk
  • Betriebsanweisungen
  • Rückhaltesysteme
  • Arbeitsplatzpositionierungssysteme
  • Auffangsysteme und Rettungssysteme

Praktische Inhalte

Den Teilnehmenden sind die durch den praktischen Gebrauch möglicherweise eintretenden Schäden an der Ausrüstung umfassend aufzuzeigen und zu erläutern. Dabei sind die äußeren bzw. sichtbaren Mängel (z. B. chemische Einflüsse, Alterung, Verschleiß) und inneren bzw. nicht sichtbaren Mängel zu behandeln und auf deren Bewertung einzugehen. An Demonstrationsobjekten sind Schäden bzw. Mängel zu erläutern und zu bewerten.
Empfehlungen für die weitere Benutzung sind abzuleiten.
Um den ordnungsgemäßen Zustand der persönlichen Absturzschutzausrüstung beurteilen zu können, sind weitere spezifische Inhalte – insbesondere im Zusammenhang mit der Benutzung der Ausrüstung – zu berücksichtigen.

Das sind für die PSAgA/RA in Unternehmen:

Vermittlung des bestimmungsgemäßen Einsatzes und die Funktion von verschiedenen Systemen anhand von praktischen Beispielen.

Hier sind je nach Anwendungsbereich

  • Rückhaltesysteme
  • Arbeitsplatzpositionierungssysteme
  • Auffangsysteme
  • Rettungssysteme

zu behandeln.

Preise und Termine auf Anfrage

Mindestteilnehmeranzahl 6 Personen